Ist das Arbeitszeugnis eine potentielle Falle?
Ein schlecht formuliertes Arbeitszeugnis kann fatale Folgen haben
W er drei Jahre Ausbildung im weltweit einmaligen dualen System in Deutschland durchlaufen hat, ist gut ausgebildet und qualifiziert für eine Festanstellung. Ein ordentliches Zeugnis bei den Bewerbungsunterlagen erhöht dabei die Chancen auf den neuen Job maßgeblich.
Den begehrten Job zu finden gleicht heute mehr denn je einem Hürdenlauf. Mappen- und Porto für Bewerbungsschreiben zehren vom schmalen Budget, dennoch hagelt es vielfach nur Absagen. Gut möglich, daß ein ungewollt schlecht formuliertes Arbeitszeugnis schuld daran ist. Kleinbetriebe, die den Großteil der Ausbildungsplätze in Deutschland stellen, sind mit der Abfassung von juristischen Ansprüchen genügenden Arbeitszeugnissen meist überfordert. Aus finanziellen Gründen, d.h. um eine kostspielige anwaltliche Beratung zu umgehen, wird vom Betriebsinhaber nach Feierabend schnell mal ein Zeugnis getippt, das für den AZUBI jedoch schnell zum Verhängnis werden kann.
Personalabteilungen größerer Betriebe hingegen interpretieren die Zeugnisse nach allgemein gültigen Regeln. Die Zeugnis-Geheimsprache (wie z.B.: „er bemühte sich redlich”) ist jedoch den Verfassern in Kleinbetrieben ohne professionelles Personalbüro meist nicht geläufig. Fazit: Das Zeugnis kann im Höchstmaße missverstanden werden.
Werden die Leistungen von drei Jahren unzureichend benotet und ungeschickt dargestellt, kann die Karriere junger Menschen von vornherein erschwert oder gar verbaut sein.
Zu Hilfe kommt daher das Europa-Arbeitszeugnis-Softwareprogramm. Damit können qualifizierte Zeugnisse für AZUBIS in wenigen Minuten erstellt werden. Das Programm greift auf Hunderte Textbausteine zu, welche von Juristen (Fachanwälten für Arbeitsrecht) erstellt wurden. Der Zeugnisausdruck selbst kann dann in fünf Sprachen erfolgen: Deutsch, Englisch, Französisch. Spanisch und Italienisch. Angesichts der paneuropäischen Firmenansiedlungen geradezu ein Muss.
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